
Initiative
Tier- und Artenschutzzentrum NRW
Bildungs-u. Kompetenzzentrum mit integrierter Auffangstation für exotische Wildtiere
Auffangstation für exotische Wildtiere









Mit einer Aufnahmekapazität von eingeplanten 6000- 8000 Tieren entsteht mit dem „Tier- und Artenschutzzentrum NRW, Gütersloh“ Europas´ größte Annahmestelle für exotische Wildtiere.
Das Ziel der Aufnahme ist die Weitervermittlung in fachkundige Hände. Diese können sowohl Zoos und Tierparks als auch Privathalter sein. Die Teilnahme an einem tierartspezifischen Halterseminar oder dem Nachweis von Sachkunde in Theorie und Praxis ist für die zukünftigen Tierhalter zur Übernahme eines Tieres dabei als verpflichtend anzusehen. Die Halterseminare werden vom TAZ NRW vor Ort angeboten. Die Bescheinigung des erfolgreichen Abschlusses dient der Vorlage bei zuständigen Ordnungs- und Veterinärämtern zum Nachweis vorhandener Sachkenntnisse. Nachkontrollen werden in Absprache und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden durch Mitarbeiter des TAZ NRW organisiert und durchgeführt.
Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Aufnahmekapazitäten gegeben sind und keine seuchenrechtlichen Bedenken bestehen, können Tiere folgender Gruppen aufgenommen werden:
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kleine bis große Säugetiere ( excl. Vertreter großer Menschenaffen)
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Vögel
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Reptilien
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Amphibien
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Fische nur in stark begrenzter Anzahl
Die Gründung eines auf Gifttiere spezialisierten Stationsbereiches ist eingeplant.
Die Auffangstation nimmt exotische Wildtiere mit unten stehenden Begründungen auf:
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Annahme von Exoten aus privater und gewerblicher Tierhaltung während und nach behördlich angeordneten Beschlagnahmungsverfahren durch das zuständige Veterinäramt, Ordnungsbehörden oder dem Zoll,
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Aufnahme von Exoten aus Privattierhaltung (Abgabegrund: z.B.Überforderung, Zeit-/ Platzmangel, Umzug, Krankheit , finanzielle Überforderung) mit Angebot der "Tierische Seniorenresidenz",
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Betreuung von exotischen Wildtieren während der Urlaubszeit (´vor Ort Betreuung´ im Umkreis von ca. 30km) o. eines Krankenhausaufenthaltes,
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Aufnahme von Exoten aus gewerblicher Tierhaltung z.B. nach Betriebsaufgabe (Zoos, Tierparks, Zoofachgeschäfte, Zirkusbetrieben, Forschungseinrichtungen),
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begrenzte Aufnahme von Exoten aus schwerwiegenden nationalen und internationalen Tierschutzfällen.
Die Aufnahme exotischer Tiere ist seitens des Tierhalters (= Eigentümer eines Tieres) kostenpflichtig (ausgenommen sind hierbei nachweislich finanziell schwache Personen). Diese kommen i.d.R. bis zur erfolgreichen Weitervermittlung ihres Tieres an Dritte für alle bis dahin anfallenden Kosten auf.
Je nach Ausgang eines Beschlagnahmungsverfahren werden die Kosten für die temporäre u./o. dauerhafte Unterbringung eines Tieres anschließend dem Halter oder der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt.
Die Abgabe von Fundtieren ist selbstverständlich kostenlos.